Rechtsprechung
BGH, 22.03.1994 - VI ZB 7/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sofortig Beschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung aufgrund von Unzulässigkeit - Festlegung des Streitwertes bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit - Die Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands erfolgt nach freiem Ermessen des Tatrichters
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.09.1983 - VI ZR 111/82
Rechtsmittelbeschwer bei unbezifferten Schmerzensgeldantrag
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - VI ZB 7/94
Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat (Senatsurteil vom 20. September 1983 - VI ZR 111/82 - VersR 1983, 1160, 1161). - BGH, 16.02.1993 - VI ZR 127/92
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von abgeurteilten …
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - VI ZB 7/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Unterlassungs- und Widerrufsansprüche, die den sozialen Geltungsanspruch des Betroffenen in der Öffentlichkeit schützen sollen, zwar grundsätzlich als nichtvermögensrechtlich einzuordnen; sie sind aber dann als vermögensrechtlich anzusehen, wenn es dem Kläger in wesentlicher Weise auch um die Wahrung wirtschaftlicher Belange geht (Senatsbeschluß vom 16. Februar 1993 - VI ZR 127/92 - VersR 1993, 614, 615 m.w.N.).